„Bei uns sind Sie in guten Händen.“
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen rechtlichen Problematiken, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Daher vertrete ich Sie in Kündigungsschutzverfahren, sowie im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Abmahnung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Gründen. Zudem stehe ich Ihnen bei Verhandlungen bezüglich Aufhebungsvereinbarungen stets zur Seite und verhandele eine angemessene Abfindung. Bei Störungen des Arbeitsverhältnisses nehme ich mir Zeit für Sie und prüfe Ihre Ansprüche effektiv durch.

Kündigungsschutzverfahren

Möchten Sie, als Arbeitnehmer, die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Daher rate ich Ihnen eine Rechtsberatung aufzusuchen, wenn Ihnen eine Kündigung vorliegt, mit der Sie nicht einverstanden sind. 


Ich berate Sie zu folgenden Themen:

  • Lohn und Gehaltsforderungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikation Urlaubsansprüche
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Besonderer Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte und Mutterschutz
  • Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindung
  • Interessenausgleich, Sozialplan
  • Teilzeit und Befristung
  • Elterngeld und Erziehungsgeld

Kollektives Arbeitsrecht

Neben dem Individualarbeitsrecht berate ich Arbeitgeber und Betriebsräte hinsichtlich des kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst Beratungen des Betriebsrates im Hinblick auf deren Befugnisse und deren Durchsetzungsmöglichkeiten sowie die Überprüfung der Eingriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf Handlungen des Betriebsrats. Daneben berate ich Sie bei Betriebsänderungen oder Betriebsschließung bezüglich des Interessenausgleichs und dem Sozialplan. Bei Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen nehme ich Rücksicht auf betriebliche Bedürfnisse.