Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Soest

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie vor einer beabsichtigten und nach einer erfolgten Trennung oder Scheidung einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Oder auch nur dann, wenn Sie informiert werden wollen, welche juristischen Probleme im Fall einer Trennung oder gar Scheidung auf Sie zukommen.

In dieser schweren und hochemotionalen Situation nehme ich mir Zeit für Sie und höre Ihnen zu!

Gerade in der Anfangsphase einer Trennung können oftmals noch Weichen gestellt werden, die eine einvernehmliche Trennung und ggf. Scheidung möglich machen.

Einvernehmlichkeiten

Einvernehmlichkeit im Zuge der Trennung ist mir für die Beteiligten ein ganz besonderes Anliegen. Insbesondere im Blick auf gemeinsame Kinder, die noch viele Lebensjahre von beiden Elternteilen begleitet werden müssen - mit möglichst einvernehmlichen Entscheidungen, damit die Kinder nicht in einen Loyalitätskonflikt geraten und psychische Probleme die Folge sein können.

Auch die Umgangskontakte des Umgangsberechtigten sollten für das Kind selbstverständlich und nicht belastend und konfliktbeladen sein.

Aber auch ohne gemeinsame Kinder ist es für die psychische Belastung der Trennenden besser, mit gemeinsamen Entscheidungen zu den aufkommenden juristischen Problemen wie Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn sowie Unterhalt auseinanderzugehen und auch für die Zukunft mit dem Thema abzuschließen, um mit dem Ergebnis „leben zu können“. Meine Ausbildung als Mediatorin trägt unterstützend zu dem gewünschten Ergebnis bei.

Die mitgeteilten Sachverhalte obliegen der Schweigepflicht der Rechtsanwälte.
Diskretion ist oberstes Gebot für unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Klärungsbedürftig können folgende Bereiche sein:

  • Trennung ehelicher und nicht ehelicher Lebensgemeinschafen
  • Scheidung
  • Unterhaltsansprüche
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Sorgerecht für Kinder
  • Umgangsrecht
  • Zugewinnansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausrat


Als „Anwältin des Kindes“, sog. Verfahrensbeistand liegen mir die Rechte und Interessen der vom Sorge- und Umgangsrecht in gerichtlichen Verfahren betroffenen Kinder und deren Wohlbefinden besonders am Herzen. Als vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand bin ich als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig und weder dem Gericht, noch anderen Institutionen verpflichtet. Der Blick ist allein auf das Interesse des Kindes im Verfahren gerichtet.

Das Kindeswohl wird durch Gespräche mit dem Kind, den Eltern, sonstigen für das Kind wichtigen Bezugspersonen oder auch Therapeuten und Ärzten ermittelt und dem Gericht in einem Bericht dargelegt, der eine Empfehlung oder einen Vorschlag zur Lösung enthält.

Der Anwalt des Kindes ist seit der Kindschaftsreform 1998 eine das Verfahren des Kindes betreffende Institution, die aus dem Verfahren um das Kind nicht mehr wegzudenken ist. Dem Kind wird mit dem Verfahrensbeistand als eigenen Verfahrensbeteiligten eine besondere Stellung im Gerichtsverfahren eingeräumt.

Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Fachanwaltschaften:

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Mietrecht
  • Opferrecht
  • Privates Baurecht
  • Seniorenrecht
  • Vertragsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Reisevertragsrecht

Scheidung online Soest

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit der online-Scheidung, wenn Sie den persönlichen Besuch in der Kanzlei aus Zeitgründen sich ersparen möchten.

Uns stehen zur Klärung des Anliegens mehrere Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, wie E-Mail, Telefon oder Video. Bzgl. Letzterem verfügen wir über eine eigens für Anwälte konzipierte sichere Videoschalte.

Der Ablauf bei Beauftragung ist wie folgt:

Sie schreiben uns über unser Kontaktformular oder direkt zu unserer E-Mail eine Nachricht, wenn Sie uns beauftragen möchten. Füllen Sie unseren Fragebogen aus und schicken Sie ihn uns zu.


Formular als PDF

Formular als .DOC


Selbstverständlich können Sie auch vorab jederzeit telefonisch zu uns Kontakt aufnehmen.
Sie erhalten dann von uns eine Vollmacht, die Sie unterzeichnen und zu uns zurücksenden müssen.

Wir informieren Sie dann per E-Mail über die notwendigen weiteren Unterlagen für die Scheidung. Bei Vorlage können wir dann für Sie die Scheidung einreichen, wenn nicht noch weitere Bereiche wie Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder Hausrat geregelt werden müssen.

Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen kann für das Scheidungsverfahren auch Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Ein Formular finden Sie in unseren Downloads.

Wenn die Liebe geht, was wünschen sich
Trennungs- und Scheidungskinder:

1. Wir mögen nicht in eure Streitereien einbezogen werden und nicht hören, dass einer schlecht über den anderen redet.

2. Wir möchten nicht, dass ihr euch anschreit oder streitet, wenn wir dabei sind oder es hören können, dass verletzt uns.

3. Redet mit uns, sodass wir euch verstehen können und wir nicht denken müssen, dass wir schuldig an euren Problemen sind.

4. Überlegt euch gut, ob ihr uns nicht im Haus oder Wohnung lasst, das wir kennen und lieb gewonnen haben. Bitte denkt daran, wir wollen unsere Freunde nicht verlieren.

5. Streitet nicht unseretwegen und schimpft nicht auf den anderen, denn ihr habt euch doch einmal lieb gehabt, sonst gäbe es uns nicht.

6. Denkt daran, wir haben euch beide lieb und wollen uns nicht für einen entscheiden. Eure Probleme miteinander sind nicht unsere. Zieht uns da nicht hinein.

7. Egal, bei wem wir leben, wollen wir den anderen jederzeit sehen können und wann immer wir wollen, ohne dass ihr darüber streiten müsst. Dafür gibt es keinen Grund. Wir haben euch beide lieb.

8. Bevor ihr auseinanderzieht, redet mit uns, und erklärt uns, was jetzt anders sein wird.

9. Wir wollen auch in Zukunft alle anderen Familienmitglieder sehen können.

10. Es wäre einfacher für uns, wenn ihr nicht so schnell mit einem neuen Freund oder einer neuen Freundin zusammenzieht, dann müssen wir uns nicht auch noch darauf einstellen.

11. Wir sind Kinder, keine kleinen Erwachsenen – behandelt uns nicht so.

Scheidung und Vermögen

Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich auch auf die Vermögensauseinandersetzung spezialisiert. Bei der Aufteilung des Vermögens empfiehlt sich die Mithilfe einer Scheidungsanwältin, da dies eine wichtige wirtschaftliche Auseinandersetzung bei einer Scheidung ist, die gut durchdacht werden muss. In diesem Zusammenhang treten oft Fragen auf zum Verbleib eines Ehepartners in einer gemeinsamen Immobilie und Übernahme etwaiger Darlehnskonten. Ebenso treten oft Fragen auf im Umgang mit gemeinsamen Konten, Wertpapieren oder Aktien. Als Fachanwalt für Familienrecht in Soest bei Lippstadt kenne ich mich mit allen rechtlichen Regelungen für die Vermögensauseinandersetzung aus und unterstütze Sie, die bestmögliche Lösung zu finden.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben und einen Scheidungsanwalt in Soest suchen, bin ich gerne für Sie da! Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!